Ausbildungsbeiträge
Ausbildungsbeiträge für Studierende Pflege HF/FH über 25 Jahre
Im Zuge der Pflegeinitiative erhalten Studierende der Bildungsgänge Pflege HF oder FH finanzielle Beiträge an den Lebensunterhalt.
Wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch diese Beträge sind und wie man ein Gesuch einreichen kann, erfahren Sie unter:
Ausbildungsbeiträge für Studierende HF/FH unter 25 Jahre
Wie ihr wisst, im Zuge der Pflegeinitiative erhalten Studierende der Bildungsgänge Pflege HF oder FH ab 1. Januar 2025 – unter gewissen Voraussetzungen – finanzielle Beiträge an den Lebensunterhalt. D.h. sie können somit von Ausbildungsbeiträgen profitieren.
Allerdings bestehen Finanzierungslücken für unter 25-Jährige, weil die laufende Vergabepraxis im Kanton vorsieht, dass Personen unter 25 Jahren im Regelfall nicht durch die Ausbildungsbeiträge gefördert werden.
Dank der grosszügigen Unterstützung durch die Jakob und Emma Windler-Stiftung kann nun die Gleichstellung für die HF/FH-Studierenden unter 25 Jahren ermöglicht werden.
Das bedeutet
Auf Antrag erhalten Studierende der Bildungsgänge Pflege HF/FH unter 25 Jahre finanzielle Beiträge an den Lebensunterhalt.
Wer ist berechtigt?
Beitragsberechtigt für Ausbildungsbeiträge sind Personen, die jünger als 25. Lebensjahre sind.
Beitragshöhe
CHF 1’000.00 / Monat für Personen, die bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind.
Gesuch einreichen
Wo: OdA Gesundheit Schaffhausen, Mühlenstrasse 40, 8200 Schaffhausen
Wie: online via Online-Formular
Wann: spätestens innert 60 Tagen nach Beginn des Semesters
Was sonst noch wichtig ist: das Gesuch ist einmalig einzureichen
Auszahlung der Ausbildungsbeiträge
Die Auszahlung der Ausbildungsbeiträge erfolgt monatlich.
Weitere Informationen:
Fragen zu Ausbildungsbeiträgen: jeannette.arnold@odag-sh oder 052 533 62 74