Nachholbildung Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ

Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ (FaGe) betreuen und unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Menschen jeden Alters im Alltag oder während einer Krankheit. Sie erbringen zudem administrative und logistische Dienstleistungen und stellen die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher.
Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) arbeiten in Alters- und Pflegeheimen, Spitäler, Spitex-Organisationen, Rehabilitationskliniken, psychiatrischen Kliniken, Heime für Menschen mit Beeinträchtigung. Die verschiedenen Ausbildungsbetriebe finden Sie hier.
Mögliche Wege für Erwachsene
Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Personen, welche über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und bereit sind, sich in Eigenverantwortung auf das Qualifizierungsverfahren (QV)vorzubereiten.
Ausbildungsbeiträge für Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit (FaGe) nach Art. 32 (Erwachsenenbildung)
Die Erwachsenenbildung nach Art. 32 des Berufsbildungsgesetzes wird durch die Pflegeinitiative nicht unterstützt. Das führt im Einzelfall dazu, dass es zu finanziellen Schwierigkeiten durch die berufsbegleitende Ausbildung kommen kann.
Dank der grosszügigen Unterstützung durch die Jakob und Emma Windler – Stiftung an die Lernenden soll ein Teil der Ausbildungskosten übernommen und die finanzielle Mehrbelastung abgefedert werden.
Dank der grosszügigen Unterstützung durch die Jakob und Emma Windler-Stiftung an die Lernenden soll ein Teil der Ausbildungskosten übernommen und die finanzielle Mehrbelastung abgefedert werden.
Wer ist berechtigt?
Beitragsberechtigt für Ausbildungsbeiträge sind Personen, die den Bildungsweg der Erwachsenenbildung, Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) nach Art. 32 absolvieren, wohnhaft im Kanton Schaffhausen oder Grenzgänger sind.
Beitragshöhe
Beitragshöhe: CHF 500.- / Monat
Gesuch einreichen
via Online Formular
Wann: spätestens innert 60 Tagen nach Beginn des Semesters Was sonst noch wichtig ist: das Gesuch ist einmalig einzureichenAuszahlung der Ausbildungsbeiträge
Die Auszahlung der Ausbildungsbeiträge erfolgt monatlich.
Weitere Informationen:
Fragen zu Ausbildungsbeiträgen: jeannette.arnold@odag-sh.ch oder 052 533 62 74
Dauer
2 Jahre
Voraussetzungen
- Empfohlenes Mindestalter 25 Jahre
- Bis zum Zeitpunkt der Schlussprüfung mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens drei Jahre à 100 % Berufserfahrung im Pflegebereich, z.B. als Pflegehelfer/in SRK, Pflegeassistent/in etc.
- Empfohlenes Arbeitspensum während des Ausbildungsganges von mindestens 60 % bis max. 80 % im Pflegebereich.
- Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niv. B2).
- IT-Grundkenntnisse.
- Bestätigung des Arbeitgebers betreffend Unterstützung bei der Ausbildungszeit und dem Qualifikationsverfahren.
- Hohe Belastbarkeit. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, zum regelmässigen Unterrichtsbesuch und Selbststudium von mindestens einem Tag pro Woche.
- Wohnort im Kanton Schaffhausen. Sofern Plätze frei sind, können auch Teilnehmende zugelassen werden, die nicht im Kanton Schaffhausen wohnen, aber ihren Arbeitsort im Kanton Schaffhausen haben.
Detaillierte Informationen zur Nachholbildung erhalten Sie beim Berufsbildungsamt Schaffhausen Abteilung Berufsbildung.
Überbetriebliche Kurse
Das Anmeldeformular für die überbetrieblichen Kurse finden Sie hier: Anmeldeformular überbetriebliche Kurse
Das Anmeldeformular bitte zusammen mit der Anmeldung zum Schulbesuch an die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung, Ringkengässchen 18, 8200 Schaffhausen senden.
Erfahrene Berufsleute können sich im Rahmen eines Validierungsverfahrens ihre erworbenen Kompetenzen anrechnen lassen und nach dem Erwerb sämtlicher fehlender Kompetenzen das Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau/Fachmann Gesundheit erlangen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Berufsbildungszentrum (BBZ) BBZ